ALLGE­MEINE
GE­SCHÄFTS­BEDIN­GUNGEN

§ 1 Allgemeines

1. Die nachstehenden AGB der Hartmann Orthopädie + Sport GmbH, Auf der Langaar 9, 35684 Dillenburg, – im Folgenden Hartmann OS genannt – gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünften und Ähnliches mit Unternehmern – im Folgenden Kunden genannt. Wir arbeiten ausschließlich aufgrund unserer AGB. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt insbesondere auch für fremde Logistik- und Qualitätsvorschriften.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich. Der Inhalt unserer Bestätigung ist allein für das Vertragsverhältnis maßgebend.

3. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.

§ 2 Angebotsunterlagen, Lieferung und Lieferzeit

1. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Unterlagen und Daten im Rahmen der Werkplanung bleiben auch bei Versendung unser Eigentum. Wir behalten uns alle Urheberrechte daran vor. Die Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für elektronische Speichermedien oder andere Arten von Daten- und Informationsträgern.

Wird uns ein Auftrag nicht erteilt, sind wir berechtigt, an den Kunden überlassene Unterlagen und Daten zurückzuverlangen.

Die zu unseren Angeboten und/oder unseren Auftragsbestätigungen gehörenden Unterlagen, insbesondere Abbildungen, sowie Leistungs- und Maßangaben sind im Rahmen der handelsüblichen Abweichungen maßgebend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes gesondert vereinbart ist.

2. Bestellungen und Aufträge können wir innerhalb von fünf Werktagen formfrei annehmen. Erfolgt dies nicht, gilt ein Auftrag als abgelehnt.

3. Lieferzeitangaben sind unverbindlich, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Haben wir mit dem Kunden eine Lieferzeit ausdrücklich vereinbart, setzt die Erfüllung dieser Lieferverpflichtung durch uns die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Genehmigungen und Unterlagen vorliegen und alle dafür wesentlichen Fragen geklärt sind. Die Lieferfrist gilt bei rechtzeitiger Absendung der bestellten Gegenstände als eingehalten.

4. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vertragserfüllung unmöglich wird oder, wenn wir in Verzug geraten, vorausgesetzt, dass wir die Lieferung auch nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist bewirken. Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrundes zu erklären.

5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf wesentliche Vertragspflichten zur Last. Vertragsstrafen erkennen wir nicht an.

6. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns dadurch entstehenden Schaden – einschließlich etwaiger Mehraufwendungen – ersetzt zu verlangen. Wir sind weiterhin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn sich der Kunde weiterhin im Annahmeverzug befindet. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme der Ware endgültig verweigert.

7. Der Versand von Waren innerhalb Deutschlands, mit Ausnahme der deutschen Inseln, erfolgt nach Wahl von Hartmann OS durch einen Versanddienstleister, einer Spedition oder durch Boten.

Die Lieferung von Waren ab einem Nettolieferwert von EUR 250,00 erfolgt versandkostenfrei. Im Übrigen betragen die Versandkosten pro Lieferung pauschal netto EUR 6,90.

Sonderwünsche des Kunden, wie beispielsweise Nachnahmelieferungen, sind gesondert zu vereinbaren und vom Kunden zu vergüten. Gleiches gilt für Lieferungen ins Ausland.

Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen, soweit wir hierzu nicht gesetzlich verpflichtet sind.

8. Teillieferungen sind auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zulässig. Die für den Versand anfallenden Mehrkosten trägt Hartmann OS, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

9. Die Gefahr geht auf den Kunden spätestens dann über, wenn die Lieferung unser Geschäft verlässt. Verzögert sich die Absendung trotz unserer Versandbereitschaft aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr spätestens bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, wie z. B. die Versandkosten oder die Anlieferung, übernommen haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft, durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

§ 3 Preise

1. Es gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses.

2. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung und vorbehaltlich den Regelungen in § 2 Abs. 7 ab Werk. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

§ 4 Zahlung, Verzug, Aufrechnung und Abtretung, Insolvenzsicherung

1. Die Zahlung des Kaufpreises hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung ohne Abzug durch Überweisung auf unsere Konten zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt.

2. Gerät der Kunde in Verzug, sind jährliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz i. S. v. § 247 BGB, mindestens jedoch in Höhe von 10 % p. a., zu zahlen.

3. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen oder entsprechende Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind – soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind – ausgeschlossen. Abtretungen sind uns gegenüber unwirksam, soweit diese AGB oder Individualvereinbarungen diese nicht ausdrücklich zulassen. Konzernverrechnungsklauseln erkennen wir nicht an.

4. Wird uns nach Abschluss des Vertrages eine ungünstige Finanzlage oder eine Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden bekannt, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf frühere Vereinbarungen die sofortige volle Bezahlung des Kaufpreises, hinreichende Sicherheitsleistung oder, wenn der Kunde unserem Verlangen nicht nachkommt, Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag nach vorheriger Mahnung oder Nachfristsetzung zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn uns ein Insolvenzgrund bekannt werden sollte.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur völligen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

2. Besteht nur eine Forderung hinsichtlich einer Kaufsache – und nicht mehrere Forderungen aus der Geschäftsverbindung – geht das Eigentum an dieser Kaufsache erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache herauszuverlangen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies dem Kunden schriftlich anzeigen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

5. Wir bleiben Eigentümer der Waren, unabhängig von der Verarbeitungsstufe oder Form, in der sie sich befinden. Ein Eigentumserwerb des Kunden nach § 950 BGB wird ausgeschlossen. Der Kunde erwirbt eventuelles Eigentum für uns und verwahrt alle Waren für uns. Werden unsere Waren mit beweglichen Sachen des Kunden vermischt oder verbunden, so überträgt uns der Kunde schon jetzt das Eigentums- oder Miteigentumsrecht an den vermischten oder verbundenen Gegenständen und verwahrt diese sorgfältig für uns.

Die vertraglichen Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben daneben unberührt.

6. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die uns wegen der Klage entstandenen Kosten.

7. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus dem Verkauf einer Werklieferung oder eines vergleichbaren Rechtsverhältnisses gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob unsere Waren zuvor verarbeitet, vermischt oder mit beweglichen Sachen verbunden worden sind. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung widerruflich ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.

§ 6 Eigenschaftszusicherung und Mängelhaftung

1. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften liegt nur bei ausdrücklicher Einbeziehung der Eigenschaften in den Vertrag vor. Alle Bilder und Texte, die sich auf die von uns angebotenen Waren im Ladengeschäft, in Katalogen und auf unseren Internetseiten beziehen, stellen allgemeine und technische Beschreibungen und Abbildungen dar, die sich ausschließlich auf die Ausführungen der Zulieferer und Hersteller gründen. Sie stellen somit keine zugesicherten Eigenschaften bezüglich einzelner Produkte dar. Wir behalten uns vor, die Qualität unserer Produkte zu verbessern und zu optimieren. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet die nähere Warenbezeichnung, jedoch keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Lieferung von Muster oder Probestücken ist unverbindlich und stellt nur dann eine Eigenschaftszusicherung dar, wenn dies schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Wir haben vollstes Vertrauen in die Qualität unserer Produkte und unsere Qualitätssicherung. Qualitätskontrollen durch den Kunden oder seine Beauftragten in unserem Werk bedürfen unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung. Dem Kunden hierfür entstehende Kosten übernehmen wir nicht.

Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte für Geschäfte, die keine Handelskäufe sind, bleiben unberührt.

4. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde zunächst nur berechtigt, Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache zu verlangen. Im Falle der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

5. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder lehnen wir diese ab, weil sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Werkliefervertrag für das jeweilige Produkt oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Unsere Rechte wegen Unmöglichkeit der Leistung bleiben unberührt. Rahmenverträge, insbesondere Secosol®-Premiumpartnerverträge, bleiben bestehen, wenn sie nicht gesondert gekündigt werden.

6. Auf Schadensersatz wegen Sachmängeln haften wir nur, soweit ein Schaden nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

8. Soweit dem Kunden im Übrigen ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung zusteht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

11. Hinsichtlich der Verjährung der M.ngelansprüche des Kunden gilt die gesetzliche Regelung.

§ 7 Immaterielle Rechte

1. Die mögliche Verletzung immaterieller Rechtsgüter Dritter, insbesondere Patent-, Marken-, Geschmacksmuster- oder Urheberrechte sowie anderer gewerbliche Schutzrechte – national und international – für nach Spezifikationen des Kunden gefertigte Waren, überprüfen wir nicht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass nach seinen Spezifikationen gefertigte Waren frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde garantiert dies mit Abgabe seiner Bestellung.

2. Für unsere eigenen Produkte gewährleisten wir, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter in Deutschland nicht verletzt werden. Für Verletzungen immaterieller Rechtsgüter in der übrigen EU und im EU-Ausland haften wir nicht.

§ 8 Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.

2. Die Begrenzung der Schadensersatzpflicht nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

3. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Organe, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 9 Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Kunden – gleich, ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen – unter Beachtung der Erfordernisse der DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) gespeichert und verarbeitet werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand ist Dillenburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist der Erfüllungsort Dillenburg.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

4. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sich eine vertragliche Lücke herausstellen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht und sind die AGB entsprechend dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten durchzuführen.

5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

6. Der Kunde verpflichtet sich, jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres auf der Homepage von Hartmann OS (https://www.hartmann-os.com) aktuelle AGB abzurufen und sich so selbständig über Änderungen zu informieren. Hat der Kunde keinen Internetzugang, werden wir die AGB auf Anforderung kostenfrei schriftlich versenden.

7. Für Secosol®-Premiumpartner gelten diese AGB in der dem Secosol®-Premiumpartnervertrag beigefügten Fassung. Ihre Änderung bedarf der vertraglichen Vereinbarung. Der Secosol® Premiumpartnervertrag geht diesen AGB als Individualvereinbarung vor. Die AGB gelten nur ergänzend.