RÜCKEN­ANALYSE

3D-Wirbelsäulenvermessung

Die Wirbelsäulenvermessung ist eine strahlenfreie Alternative zum bekannten Röntgen und bietet eine Kombination aus modernster Videotechnik und digitaler Datenverarbeitung. Dabei wird der Rücken, die Wirbelsäule und das Becken mit hoher Messgenauigkeit schnell und berührungslos vermessen. Es erfolgt eine sofortige Auswertung aller relevanten Daten. 

Wann ist eine Wirbelsäulen­vermessung sinnvoll?

  • bei chronischen oder wiederholt auftretenden Rückenschmerzen
  • bei Wirbelsäulenblockierung und muskulären Dysbalancen
  • zur Anpassung und Überprüfung spezieller therapeutischer Maßnahmen und Korrekturmaßnahmen (z. B. Schuhausgleich)
Da die Messung ohne Strahlenbelastung durchgeführt wird, ist sie auch für Kinder, Jugendliche und Schwangere geeignet!

Ablauf der Wirbelsäulenvermessung

Die Vermessung des Rückens wird im Stehen, mit freiem Oberkörper oder hautfarbenem BH (zum hinten öffnen) der zu untersuchenden Person vorgenommen. Dabei werden parallele Raster-Messlinien auf den Rücken projiziert. Mit einem bildgebenden Hightech 3D-Verfahren werden die Muster von einer Videokamera erfasst und von einer Spezial-Software ausgewertet.

Nach der Untersuchung

Im Anschluss der Wirbelsäulenvermessung erhalten Sie eine schriftliche Auswertung für Ihren Arzt. Gemeinsam besprechen wir die Ergebnisse der Untersuchung und mögliche Therapiestrategien. Je nach Ausprägung können orthopädische Einlagen, Rückenorthesen und insbesondere Trainings sinnvolle Maßnahmen zur Behebung des Problems sein. 

Dauer & Kosten

Die Wirbelsäulenvermessung kostet 99 Euro*.

*Eine 3D-Wirbelsäulenvermessung wird in der Regel nicht durch gesetzliche Krankenkassen gefördert. Privatkassenpatienten können eine mögliche Kostenübernahme direkt mit ihrer Krankenversicherung im Vorfeld klären.

Dauer: ca. 30 Minuten
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden müssen. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Behandlungskosten in Rechnung zu stellen.

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