Während Arbeitgeber für die Versorgung Ihrer Mitarbeiter mit Sicherheitsschuhen zuständig sind, sind sie nicht verpflichtet, die Kosten der Einlagen für Sicherheitsschuhe zu tragen.
Auch die gesetzlichen Krankenkassen erstatten keinerlei Kosten für orthopädische Einlagen, die in Sicherheitsschuhen getragen werden. Mögliche Kostenträger sind jedoch die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit.
Erstattet der Arbeitgeber die Kosten Ihrer Einlagen für Sicherheitsschuhe nicht, besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Übernahme der Kosten bei der Bundesagentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
Voraussetzung ist, dass die orthopädischen Einlegesohlen ausschließlich in Sicherheitsschuhen getragen werden und zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit am Arbeitsplatz erforderlich sind.
An welchen Träger Sie den Antrag adressieren müssen, ergibt sich aus Ihrer bisherigen Versicherungszeit. Für die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung gilt eine Mindestversicherungslaufzeit (Wartezeit) von 15 Jahren. Bei weniger als 15 Jahren ist die Bundesagentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner.
Tragen Sie Ihre Einlagen jedoch aufgrund eines Arbeitsunfalls, ist Ihr Kostenträger die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft.
Achten Sie darauf, den Antrag auf "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" immer vor dem Kauf bzw. der verbindlichen Bestellung Ihrer Einlagen zu stellen. Ihr Kostenträger erstattet Ihnen immer nur die eigentlichen Kosten der Einlage.
So beantragen Sie die Einlagen für Ihre Sicherheitsschuhe
Bei einer Versicherungszeit unter 15 Jahren stellen Sie den Antrag bei der
Agentur für Arbeit
Dafür benötigen Sie:
- eine Verordnung/Rezept Ihres Orthopädiefacharztes für "ein Paar baumustergeprüfte Secosol® Einlagen nach Maß, nach DGUV 112-191, zuzüglich der Diagnose",
- ein formloses Antragsschreiben mit folgendem Text: "Hiermit beantrage ich ein Paar baumustergeprüfte Einlagen für Sicherheitsschuhe." Versehen Sie das Schreiben mit Datum und Unterschrift,
- eine "Notwendigkeitsbescheinigung zum Tragen von Fußschutz oder Sicherheitsschuhen" von Ihrem Arbeitgeber,
- der personalisierte Antrag (ist über die Agentur für Arbeit erhältlich)
Diese Unterlagen reichen wir zusammen mit unserem Kostenvoranschlag bei der Agentur für Arbeit ein.
Bei einer Versicherungszeit länger als 15 Jahre stellen Sie den Antrag bei der
Deutschen Rentenversicherung
Dafür benötigen Sie:
- einen Ärztlichen Befundbericht,
- eine Verordnung/Rezept Ihres Orthopädiefacharztes für "ein Paar baumustergeprüfte Secosol® Einlagen nach Maß, nach DGUV 112-191, zuzüglich der Diagnose",
- die Anträge G0100 und G0133 der Deutschen Rentenversicherung,
- eine "Notwendigkeitsbescheinigung (G0134) zum Tragen von Fußschutz oder Sicherheitsschuhen" von Ihrem Arbeitgeber.
Diese Unterlagen reichen wir zusammen mit unserem Kostenvoranschlag bei der Deutschen Rentenversicherung ein.
Folgeversorgung
Bei einer Folgeversorgung innerhalb von drei Jahren benötigen Sie
- ein Rezept von Ihrem Hausarzt
- den Antrag G0135